Die Grundlage des Klimapakts ist der CO2-Fußabdruck eines Unternehmens. Möbelhersteller, die dem Pakt beitreten, berechnen ihren "Fußabdruck" jährlich auf der Grundlage geltender Normen. Dies setzt sich aus direkten und indirekten Treibhausgasemissionen zusammen, die wiederum in drei Bereiche ("Bereiche") unterteilt sind.
Alle direkten Emissionen des Unternehmens, einschließlich beispielsweise Kraftstoffe für firmeneigene Pkw und Lkw sowie Heizung und Erwärmung oder Kühlmittel, liegen im Geltungsbereich 1. Strom, Fernwärme, Dampf oder Kühlenergie werden im Geltungsbereich 2 erfasst. Schließlich umfasst der Geltungsbereich 3 alle indirekten Emissionen, die sich aus dem Verlauf aller täglichen Unternehmensprozesse und dem Produktlebenszyklus ergeben - zum Beispiel der Reisen der Mitarbeiter, der externen Logistik , Wasserverbrauch und Verwendung der Produkte durch den Endkunden. Quelle: DGM Möbel